top of page

Willkommen auf der Homepage von
Dr. Hans Hermann Bowitz

Rechtsanwalt / Steuerberater
Frankfurt am Main

Dr. Hans Hermann Bowitz studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und promovierte an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Er trat in die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz ein und durchlief die Ausbildung an der Bundesfinanzakademie.

Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hat er verschiedene Aufgaben wahrgenommen, insbesondere als Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, als Leiter des persönlichen Büros des Bundespräsidenten, als Vorsteher des Finanzamtes Ludwigshafen und schließlich als Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main.

Dr. Bowitz hatte einen Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er ist unter anderem Mitglied der Internationalen Juristenkommission und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.

Zu seinen Spezialgebieten gehören Steuerrecht, Verfassungsrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht sowie Führung und Personalmanagement.

Dr. Bowitz spricht Deutsch als Muttersprache, verhandlungssicheres, in den USA erworbenes Englisch und Umgangsfranzösisch.

Dr. Hans Hermann Bowitz
START ENGLISH
Aktuelle Veröffentlichungen

Aktuelle Veröffentlichungen 

Zur Auslegung des § 171 Abs. 5 S. 1 AO,

Betriebs-Berater 2021, S. 923

Zur Steuerfreiheit eines "üblichen" Gelegenheitsgeschenk von hohem Wert, 

Betriebs-Berater 2021, S. 279

Der Wertungswiderspruch zwischen § 6 Abs. 1 ErbStG und § 10 Abs. 1, Abs. , S. 5 ErbStG in der Rechtsprechung,
Betriebs-Berater 2020, S. 2274

Zur freiberuflichen Tätigkeit eines Laborarztes,
Einführung in den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. August 2018 - VIII B 154/17
Medizinrecht 2019, S. 917

Zur Leistungsgewährung in der Pflegeversicherung,

NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 2018, S. 3023

Der Arzt in der Gemeinschaftspraxis – abhängig beschäftigt auch ohne Weisungsgebundenheit?

Medizinrecht 2018, S. 137.

Zur Bedeutung des Votums des Präsidialrats bei der Bundesrichterwahl

Die Öffentliche Verwaltung 2016, S. 638.

Zur Strafbarkeit der Abgabe von Medikamenten an den Patienten durch einen in eigener Praxis tätigen Arzt nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG

Medizinrecht 2016, S. 168

Nochmals: Zur Entscheidungsfreiheit des Erstbeurteilers in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz

Zeitschrift für Beamtenrecht 2015, S. 341

Der ärztliche Urlaubsvertreter des Inhabers einer Arztpraxis – nur scheinbar selbständig?                                                   

Der Steuerberater 2015, S. 185

Weisungsgebundenheit und Eigenverantwortung im Beurteilungsverfahren
Zeitschrift für Beamtenrecht 2014, S. 145

Beurteilungsverfahren – ohne Erstbeurteiler? – Zugleich eine Anmerkung zum Beurteilungsverfahren des auswärtigen Amtes
Die Öffentliche Verwaltung 2014, S. 998

Tatsächliche Verständigung, Ergänzbares Lexikon des Rechts,

Luchterhand Verlag, Lieferung 2014, S. 150

Presse:
Der Spiegel Heft 48/2014                                    
Justiz: Das intransparente Geschacher um Richterjobs – Klüngel in Karlsruhe

Kooperationspartner

 

Simon & Partner mbB

Steuerberater - Rechtsanwälte
Jaques-Offenbach-Straße 6
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069 83 0748-0
Fax: 069 830748-50
Mail: info@simon-und-partner.de

Kooperationspartner

Kontakt

 

 

Dr. Hans Hermann Bowitz

Rechtsanwalt/Steuerberater

Achtung!

Neue Anschrift:

Waldschmidtstraße 39

(Dr. Arthur Pfungst-Stiftung)

60316 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 8304 7878

Fax: 069 / 8304 7879

Handy: 0174 21 55 800

Mail: kanzlei@ra-dr-bowitz.de

 

Parkmöglichkeiten:

Parkhaus APCOA Waldschmidtstraße 41 - 47 im Nachbarhaus

Kontakt
bottom of page