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Dr. Hans Hermann Bowitz
Rechtsanwalt / Steuerberater
Frankfurt am Main
Dr. Hans Hermann Bowitz studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und promovierte an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Er trat in die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz ein und durchlief die Ausbildung an der Bundesfinanzakademie.
Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hat er verschiedene Aufgaben wahrgenommen, insbesondere als Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, als Leiter des persönlichen Büros des Bundespräsidenten, als Vorsteher des Finanzamtes Ludwigshafen und schließlich als Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main.
Dr. Bowitz hatte einen Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er ist unter anderem Mitglied der Internationalen Juristenkommission und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.
Zu seinen Spezialgebieten gehören Steuerrecht, Verfassungsrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht sowie Führung und Personalmanagement.
Dr. Bowitz spricht Deutsch als Muttersprache, verhandlungssicheres, in den USA erworbenes Englisch und Umgangsfranzösisch.
Aktuelle Veröffentlichungen
Zur Auslegung des § 171 Abs. 5 S. 1 AO,
Betriebs-Berater 2021, S. 923
Zur Steuerfreiheit eines "üblichen" Gelegenheitsgeschenk von hohem Wert,
Betriebs-Berater 2021, S. 279
Der Wertungswiderspruch zwischen § 6 Abs. 1 ErbStG und § 10 Abs. 1, Abs. , S. 5 ErbStG in der Rechtsprechung,
Betriebs-Berater 2020, S. 2274
Zur freiberuflichen Tätigkeit eines Laborarztes,
Einführung in den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. August 2018 - VIII B 154/17
Medizinrecht 2019, S. 917
Zur Leistungsgewährung in der Pflegeversicherung,
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 2018, S. 3023
Der Arzt in der Gemeinschaftspraxis – abhängig beschäftigt auch ohne Weisungsgebundenheit?
Medizinrecht 2018, S. 137.
Zur Bedeutung des Votums des Präsidialrats bei der Bundesrichterwahl
Die Öffentliche Verwaltung 2016, S. 638.
Zur Strafbarkeit der Abgabe von Medikamenten an den Patienten durch einen in eigener Praxis tätigen Arzt nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG
Medizinrecht 2016, S. 168
Nochmals: Zur Entscheidungsfreiheit des Erstbeurteilers in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz
Zeitschrift für Beamtenrecht 2015, S. 341
Der ärztliche Urlaubsvertreter des Inhabers einer Arztpraxis – nur scheinbar selbständig?
Der Steuerberater 2015, S. 185
Weisungsgebundenheit und Eigenverantwortung im Beurteilungsverfahren
Zeitschrift für Beamtenrecht 2014, S. 145
Beurteilungsverfahren – ohne Erstbeurteiler? – Zugleich eine Anmerkung zum Beurteilungsverfahren des auswärtigen Amtes
Die Öffentliche Verwaltung 2014, S. 998
Tatsächliche Verständigung, Ergänzbares Lexikon des Rechts,
Luchterhand Verlag, Lieferung 2014, S. 150
Presse:
Der Spiegel Heft 48/2014
Justiz: Das intransparente Geschacher um Richterjobs – Klüngel in Karlsruhe
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